Das Bonusheft - die Kontrolle für den Patienten und der Krankenkasse
Das Bonusheft sollte jährlich beim Zahnarzt vorgelegt werden und der Zahnarztbesuch anhand eines Stempels mit Unterschrift nachvollziehbar sein. Es ist für den Patienten eine zusätzliche Kontrolle, ob der jährliche Vorsorge-Termin beim Zahnarzt eingehalten wurde. Leichte Erkrankungen der Zähne können schnell und mit relativ geringem Aufwand behoben werden. Sollte irgendwann trotz Vorsorge Zahnersatz nötig werden, so bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse Festzuschüsse und einen %-Satz Bonus; vorausgesetzt, Ihr Bonusheft zeigt lückenlos Zahnarztbesuche in den vergangenen Jahren. Hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen: informieren Sie sich bei Ihrer Kasse! Für 5 Jahre lückenlosen Zahnarztbesuch gab es einen Zuschuss von 20%, bei 10 Jahre regelmäßiger Zahnarztbesuche sogar 30%. Das solte Ihnen das Führen eines Bonusheftes doch wert sein. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr verlangen die Krankenkassen halbjährliche Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt. Bei Erwachsenen begnügt man sich mit einer Jahreskontrolle, obwohl Experten und Zahnärzte ebenfalls halbjährliche Untersuchungen empfehlen.
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Zahnarztpraxis in 07950 Zeulenroda-Triebes, Schulstrasse 21, Tel.: 036622 5 13 15